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Praxis für Heilpraktik

HP Dr. Martin Hoßfeld

 

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Hygiene & Hygieneplan

 

Warum ein Hygieneplan ?

Heilkunde, ob als Heilpraktiker oder als Arzt, geht nicht ohne Hygiene, zum Schutz für Patient und Behandler sowie zur Vermeidung von Infektionen und Verbreitung von Krankheiten.

 

Dazu gibt es verschiedene Gesetze (z.B. Infektionsschutzgesetz) und Richtlinien, Hygienevorschriften und Empfehlungen, z.B. über zu verwendende Desinfektionsverfahren und Desinfektionsmittel.

 

Die Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften in Arztpraxen, Kliniken und Heilpraktikerpraxne obliegt den Gesundheitsämtern.

 

Besonders strenge Hygienevorschriften gelten verständlicherweise für OP-Bereiche von Praxen und Kliniken oder für Infektionsstationen und Isolierstationen.

 

Eine Praxis für Heilpraktik hat sich je nach Tätigkeitsfeld und angewendeten Therapiemethoden an bestimmte Hygienevorschriften zu halten.

 

Bei einer Praxis für heilpraktische Psychotherapie sind natürlich deutlich weniger Hygieneregeln zu beachten als bei einer Praxis, die invasive Methoden anwendet.

Hier gelten quasi die gleichen Vorschriften wie für entsprechende ärztliche Praxen.

 

Es empfiehlt sich, einen Hygieneplan für seine Praxis zu erstellen.

Auf jeden Fall, falls Personal in der Praxis angestellt ist, ist bei der Anwendung invasiver Methoden ein Hygieneplan notwendig.

 

Falls man als Heilpraktiker alleine tätig ist, ist eine Hygieneplan de facto mehr eine Formalität, dass man entsprechende Hygiene-Regeln kennt und sich als Heilpraktiker daran hält.

Wichtig ist ein Hygieneplan, falls Personal beschäftigt wird.

Falls Personal beschäftigt wird, hat das Personal den Hygieneplan durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend umzusetzen.

Ggf. muß das Personal auf Hygienemßnahmen geschult werden.

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© Dr. Martin Hoßfeld, Heilpraktiker, Aachen / Alsdorf

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