Eine bekannte Substanz zur Faltenreduzierung ist Botulinumtoxin,
besser bekannt als Botox (R).
Dieses Toxin unterbricht die Signalübertragung vom Nerv zum Muskel und verringert bzw. verhindert die Muskelbewegung bzw. Muskelkontraktion.
Durch diese Wirkung kann muskulär bedingte Faltenbildung effektiv gemildert oder unterbunden werden, z.B. im Stirnbereich, bei der Zornesfalte und anderen Regionen im Gesicht.
Botox ist jedoch auch eines der stärksten Gifte der Natur und hat nur eine schmale therapeutische Breite zwischen positiver erwünschter Wirkung und starken Nebenwirkungen.
Nur eine sehr geringe Dosis Toxin ist nötig, um einen Menschen zu töten.
Wird zu viel oder an den falschen Stellen Botox gespritzt,
so ergeben sich Lähmungen oder eine zu starre Mimik, sogenannte Maskengesichter.
Botulimumtoxin ist verschreibungspflichtig und darf in Deutschland nur von einem Arzt verschrieben werden und sollte auch nur von einem erfahrenen Arzt angewendet werden.
Ich als Heilpraktiker darf Botox(R) nicht verschreiben und kann Ihnen daher diese Behandlungsmethode nicht anbieten.
(Rein rechtlich betrachtet dürfte ich es wie jedes verschreibungspflichtige Medikament anwenden, wenn ein Patient das Mittel vom Arzt verschrieben zu mir in die Praxis mitbringen würde, aber praktisch und aus versicherungstechnischen Aspekten sollte Botox in den Händen eines fachkundigen Arztes bleiben)
Als weniger toxisxche Variante zur Botulinumtoxin-Behandlung darf ich eine Behandlung mit Argirelin alternativ anbieten.
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