HINWEIS / Kommentar bzgl. der Konsequenzen aus dem GSAV:
Im Zuge des neuen Gesetzes zur Sicherheit in der Arzneimittelsorgung GSAV, welches am 16.8.2019 in Kraft getreten ist, wird die Eigenblut-Therapie durch Heilpraktiker durch die kombinierten Änderungen im TFG und AMG eingeschränkt bzw. untersagt.
Laut der Info auf verschiedenen Webseiten stellt sich der Sachverhalt nach meinen Recherchen wahrscheinlich so dar:
Im Rahmen des Transfusionsgesetz sind Blutentnahmen, die rechtlich als Blutspende anzusehen sind, nur noch Ärzten vorbehalten.
Im Rahmen des AMG ist es Heilpraktikern nicht gestattet, ohne Genehmigung verschreibungspflichtige Arzneimittel herzustellen. Das war schon immer so und ist normalerweise auch kein Problem, da Heilpraktiker in der Regel bis auf Ausnahmeregelungen für bestimmte Notfallmedikamente keine verschreibungspflichtigen Medikamente verwenden oder herstellen.
Eine Ausnahme im AMG für HPs stellte bisher die anzeigepflichtige Herstellung bzw. Verwendung von Bliut und Blutprodukten im Rahmen von Eigenbluttherapien dar, z.B. homöopathische Eigenblutbehandlungen, ozonisiertes Eigenblut etc.
Blutprodukte als Arzneimittel zur medizinischen Anwandung am Menschen (oder Tiee) sind nach Inkrafttreten des GSAV verschreibungspflichtig und deren Herstellung damit genehmigungspflichtig und nicht nur anzeigepflichtig.
Im TFG gab es bisher die Ausnahme homöopathischer Eigenblut-Zubereitungen, Reinjektion von nativem Eigenblut wurde seit vielen Jahren durchgeführt und die Durchführung durch HPs stellte bis zum Beginn der Diskussion über eine Neuinterpretation des TFG 2018 kein Problem dar
Eigenbluttherapien oder Vampirlifting mussten wie geschrieben bisher bei der entsprechenden Behörde lediglich angezeigt werden, waren jedoch nicht genehmigungspflichtig. Das wurde jetzt geändert.
Eigenblut-Therapie und Eigenbliutherapie unter Zusatz von Ozon oder Medikamenten etc. führe ich in meiner Praxis nicht durch, das Thema ist also für mich nicjt relevant, letztere Methoden wären aber wohl auf jeden Fall eine Arzneimittelzubereitung und damit wohl unzulässig nach aktuellem Stand.
Wie die Behörden das GSAV genau umsetzen werden, bleibt abzuwarten.
Von den Heilpraktikerverbänden wird weiterhin um einen Erhalt der Erlaubnis zur Durchführung von Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker gekämpft.
Seitens mindestens eines Fachanwaltes werden laut Homepage die Regelungen bzw. Konsequenzen aus dem GSAV kritisch betrachtet und wohl auch rechtlich geprüft.
Dazu gehört z.B. auch die Frage, ob bzw. inwieweit reines Eigenblut zur Reinjektion sowie PRP als Blutbestandteil als Herstellung eines (verschreibungspflchtigen) Medikaments zur medizinischen Anwendung in/am Menschen anzusehen ist und damit auch z.B. die PRP-Behandlung unter Arztvorbehalt fällt bzw. für HPs genehmigungspflichtig wird.
Ob das PRP als Vampirlifting als ästhetische nicht medizinisch notwendige "med. kosmetische" Behandlung (nicht als Arzneimittel-Anwendung) auch unter diese Regelung fällt, ist meiner Ansicht nach auch nicht ganz klar bzw. die genaue rechtliche Klärung noch abzuwarten.
Ich würde mich freuen, wenn das GSAV bzw. TFG und AMG soweit korrigiert wird, dass Heilpraktiker weiterhin Eigenblut und PRP uneingeschränkt als naturheilkundliche Methode anwenden dürfen (wobei PRP in der Orthopädie, Sportmedizin und anderen Bereichen der Schulmedizin inzwischen etabliert ist) bzw .PRP im ästhetischen Bereich als "medizinisch kosmetische" Methode weiterhin einsetzen.
Das diese Methoden sicher und nicht patientengefährdens sind, ist langjährig gezeigt worden (korrekte hygienische medizinische Arbeitaweise vorausgesetzt)
PRP wird aber inzwischen auch erfolgreich als regenerative Behandlung der Haut in der ästhetischen Medizin eingesetzt.
Meist ist PRP Plasmatherapie hier etwas plakativer bekannt unter den Namen
"Vampir-Lifting" oder auch unter "Dracula-Therapie".
PRP enthält eine Reihe verschiedener Stimulantien und Wachstumsfaktoren,
die hier in der ästhetischen Behandlung die Regeneration der Haut fördern.
Zu den vorhandenen Wachstumsfaktoren zählen (etwas medizinische Grundlagen):
der Platelet Derived Growth Factor (PDGF-aa, PDGF-ab, PDGF-bb)
PDGF bewirkt eine Stimulation der Zellreplikation und fördert die Angiogenese
(Bildung von Blutgefäßen zur Gewebeversorgung), die Epithelisierung (Bildung von Epithel, z.B. obere Hautschicht) und der Bildung von Granulationsgewebe (z.B. Hautschicht startum granulosum, Körnerschicht).
der Transforming Growth Factor (TGF-ß1, TGF-ß2)
TGF fördert doe extrazellulären Matrixbildung (Zellbernetzung) und reguliert den Stoffwechsel von Knochenzellen (z.B.bei orthopädischem Einsatz von PRP)
der Vascular Endothelial Growth Factor (VEGF)
dient ebenfalls der Förderung der Angiogenese
der Epidermal Growth Factor (EGF)
fötdert die Zelldifferenzierung (Bildung verschiedener Zelltypen) und stimuliert die Reepithelisierung, die Angiogenese und die Kollagenaseaktivität (Bildung von Kollagen)
der Fibroblast Growth Factor (FGF)
fördert die Proliferation der Endothelzellen und der Fibroblasten und stimuliert die Angiogenese
PRP wird aus dem Venenblut des Patienten gewonnen
(daher der Name "Vampir-Lifting").
Mittels Zentrifugation.werden die roten Blutkörperchen von den Plasma- bzw. Serumfraktionen (enthält u.a. PRP, PPP) getrennt.
Neben PRP wird auch PPP, platelet poor plasma, gewonnen,
das ebenfalls verwendet werden kann.
Man verwendet oft auch auch beide Fraktionen PRP und PPP nacheinander bzw. (anteilig) gemischt, da dann mit 1 PRP-Röhrchen bzw. 1 Blutabnahme ein größeres Hautareal behandelt werden kann.
Bei diesem Vorgehen ist die Konzentration der PRP-Fraktion bzw. Faktoren anfangs höher als gegen Ende der Behandlung, d.h., man behandelt bei dieser häufigen Vorgehensweise zuerst die "bedürftigeren" Regionen mit möglichst viel PRP, danach die sekundären Bereiche mit prozentual mehr PPP.
Man kann PRP und PPP auch komplett zusammenmischen, dann ist die Gesamtkonzentration an Faktoren nicht so hoch wie bei reinem PRP, dafür kann man aus einem Röhrchen mehr "Fläche" mit der gleichen Menge Faktoren behandeln.
Das körpereigene PRP / PPP wird dann an die zu behandelnde Region eingespritzt und emtfaltet dort seine stimulierende bzw. regenerative Wirkung.
Nebenwirkungen, Risiken und Vorsichtsmaßnahmen:
Als körpereigene Substanz sind bei dieser Behandlung durch die eingesetzten Wirkstoffe (Patienteneigenes PRP, PPP) i.d.R. keine Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten zu erwarten.
Die einzig zugesetzten Stoffe sind i.d.R. Citratpuffer oder Heparin, damit das Blut bei der Abnahme und Zentrifugation nicht gerinnt und ggf. Trenngel zur besseren Separation von roten Blutkörperchen und Plasma.
Normalerweise führen diese Substanzen nicht zu Unverträglichkeiten, eine Allergie gegen Heparin sollte jedoch bei Verwendung entsprechender Röhrchen vor der Behandlung erfragt werden.
Sollte das PRP/PPP noch mit anderen Substanzen versetzt werden, wie z.B. in der Mesotherapie Vitaminlösungen oder Aminosäuren sein können, so ist dann natürlich eine mögliche Unverträglichkeit oder Allergie vor der Behandlung abzuklären.
Sollte für die Behandlung ein Lokalanästhetikum verwendet werden (z.B. Emla-Creme, oder andere Lidocain, Prilocain-Präparate), so ist eine Allergie auf diese Präparate vorher abzuklären.
Die Methode ist i.d.R. sicher, schnell und nebenwirkungsarm durchzuführen.
Wie beschrieben, sind aus den genennten Gründen Unverträglichkeiten in aller Regel.nicht zu erwarten.
Der positive Effekt auf die Haut stellt sich meist nach ca. 4 Wochen ein.
1-2 Wiederholungsbehandlungen können nach ca. 4-6-8 Wochen durchgeführt werden, danach ist meist eine jährliche Auffrischung ausreichend.
Die PRP-Behandlung gehört damit wohl zu den sicheren Methoden in der ästhetischen Medizin.
Da Blut entnommen wird und Injektionen vorgenommen werden, sind wie immer bei diesen Tätigkeiten gewisse Dinge zu berücksichtigen.
Wie immer ist auf die notwendige Hygiene und Desinfektion bei der Durchführung einer Blutentnahme, Aufbereitung der Blutprobe und Injektion von PRP zu achten.
Das ist jetzt nicht spezifisch für diese Methode, sondern gilt allgemein, um Infektionen bei Injektionen oder Infusionen von Medikamenten oder Substanzen bzw. Blutabnahmen zu verhindern.
Es sollten keine blutverdünnenden Medikamente wie Marcumar oder Aspirin eingenommen werden und müssen ggf. vor der Behandlung rechtzeitig abgesetzt werden.
Andernfalls besteht je nach Dosierung dieser Blutgerinnungshemmer die Gefahr, das eine Blutung nach der Blutentnahme oder Injektion nicht gestillt werden kann.
Mögliche Nebenwirkungen durch die Behandlung:
Bei der Blutentnahe aus Venenblut können die bei einer Blutentnahme bekannten üblichen (meist seltenen) Komplikationen / Nebenwirkungen auftreten wie leichte Blutungen, Hämatome, Verletzungen durch die Injektion, Schwellungen, Infektionen.
Die Injektion von PRP in die Haut stellt i.d.R. kein besonderes Risko dar.
Durch die extrem dünnen Nadeln ist das Verletzungsrisiko sehr gering und ebenfalls die Schmerzhaftigkeit der Injektion minimal, auch ohne Lokalanästhesie.
Es können wie bei jeder Injektion ggf. leichte Schwellungen, Rötungen oder Blutungen auftreten, die jedoch meist umgehend zurückgehen.
Es sollte vermieden werden, sich nach der Behandlung im Injektionsgebiet zu kratzen oder häufig mit den Fingern zu berühren, da sonst eine Infektionsgefahr besteht.
Diese Themen werden im Beratungsgespräch ausführlich erörtert.
Was kann mit PRP Plasmatherapie ästhetisch behandelt werden ?
PRP Behandlung Gesicht gesamt sowie Hände z..B. beschrieben in face 1/2015, S. 18 ff (Artikel Dr.med. S. Wied-Baumgartner, Linz), http://oemus.com/publication/fa-face/
PRP Behandlung Unterlid / Augenringe z.B. beschrieben in face 1/2015, S. 6. ff (Artikel Dr.med. M. Aust et.al., Bad Wörishofen) http://oemus.com/publication/fa-face/
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