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Praxis für Heilpraktik

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Ästhetische Behandlung

Praxis für Heilrpaktik Dr. Martin Hoßfeld

 

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Honorar & Behandlungskosten Heilpraktik

Was kosten Diagnose & Behandlung in meiner Praxis?

 

Allgemeine Grundlagen zum Behandlungsvertrag:

 

Durch das Aufsuchen eines Arztes oder Heilpraktikers durch einen Patient kommt nach üblicher gesetzlicher Regelung ein Behandlungsvertrag zustande.

 

Ein solcher Behandlungsvertrag muß nicht zwingend schriftlich niedergelegt werden, sondern kommt allein durch die vom Patienten angefragte heilkundliche Tätigkeit zusatnde.

 

Durch diesen Behandlungsvertrag besteht eine Verpflichtung des Patienten, ein vom Arzt oder Heilpraktiker für die geleistete heilkundliche Beratung oder Behandlung geltend gemachtes bzw. ggf. vorab vereinbartes Honorar zu bezahlen. (Ob die Bezahlung direkt oder über eine Kreankenkasse erfolgt, ist jeweils zu klären.)

 

Das Honorar zwischen Patient und Heilpraktiker unterliegt laut dem "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB), §§ 611-630, der freien Vereinbarung.

Das bedeutet: Als Heilpraktiker darf man seine Honorare mit seinen Patienten frei vereinbaren.

 

Die Honorare für eine heilpraktische Tätigkeit unterliegen keiner verbindlichen Regelung, wie z.B. es die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) darstellt.

 

 

Honar & Kosten für meine heilpraktischen Leisttungen:

 

Grundlage für die Berechnung meiner heilpraktischer Leistungen sind

  • die Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH (von 1985)
  • das Hufeland-Verzeichnis (wird regelmäßig aktualisiert)
  • die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ (wird regelmäßig aktualisiert)
  • Leistungskataloge für physiotherapeutische Leistungen

 

In der Abrechnung meiner heilpraktischen Leistungen werde ich mich an der GOÄ für privatärztliche Leistungen bzw. Laborleistungen orientieren bzw. an der GebüH.

 

Alternativ bei bstimmten Leistungen orientiere ich mich am Hufeland-Verzeichnis für naturheilkundliche Leistungen.

 

Bei Abrechnungsziffern folge ich der GebüH bzw.

den entsprechenden bzw. analog bezeichneten Ziffern der GOÄ.

 

Ist in der GOÄ oder im Hufelandverzeichnis eine entsprechende Leistung aufgeführt,

so setze ich i.d.R. den 2,3-fachen Satz des Regelsatzes als Honorar an.

Das entspricht der Abrechnung für Privatpatienten bei normalem Behandlungsaufwand.

Bei physikalischer Therapie beträgt der maximale Satz nach GOÄ i.d.R. x1,8.

 

Bei Leistungen, die nicht passend aufgeführt sind, kalkuliere ich mein Honorar selbst nach Aufwand bzw. in Orientierung an Sätzen für entsprechende Leistungen der jeweiligen Gesundheitsdienstleister.

 

Massagen & physiotherapeutische Behandlungen:

 

Da ich viel manuelle Therapiemethoden und Massagen anwende, werde ich hier neben GebüH,  GOÄ und Hufelandverzeichnis ggf. übliche physiotherapeutische Honorare (z.B. VdAK, Minutenpreise, Regelsatz) zugrunde legen.

Bei Massagen und manueller Therapie liegen die VdAK-Sätze um € 1,oo / Minute.

Es ist sicher nachvollziehbar, dass man eine 30-minütige therapeutiche Massage betriebswirtschaftlich nicht mit einem einfachen Satz nach GeBüH- oder GOÄ-Satz

von ca. € 4.00-7.00 abrechnen kann.

 

Anpassung der Sätze an bestimmte Krankenkassen und Beihilfen:

 

Je nach Art und Aufwand der Behandlung und mörglicher Art der Erstattung durch die Krankenkassen oder Beihilfen werde ich ggf. entsprechende Sätze berücksichtigen.

 

Ich gehe davon aus, dass das eine gegenüber Patienten und Krankenkassen transparente, faire und dem zeitlichen und fachlichen Aufwand entsprechend nachvollziehbare Honorar-Berechnung akzeptiert werden sollte.

 

 

Kosten für eine Erstberatung:

 

Für eine Erstberatung von einer Dauer von mindestens 10-15 min bis max. 30 min berechne ich nach GebüH bzw. GOÄ üblicherweise im Bereich von ca. € 25-40.

 

Die Kosten für die Erstberatung sind üblicherweise am Behandlungstag in bar zu entrichten, es sei denn, es ist anders abgesprochen..

 

 

Alternative Berechnung auf Stundenbasis:

 

Eine mitunter andere gängige Praxis zur Honorarerhbeung ist die Berechnung auf einer Stundenbasis.

 

Hierbei beträgt mein Honorar als Richtwert je nach Art und Aufwand meiner Leistungen

derzeit bei € 80-100 Stunde.

 

Wenn Sie berücksichtigen, dass das Honorar nach GebüH bzw. GOÄ für eine Erstuntersuchung mit einem zugrundeliegenden Zeitaufwand von max. 10 min

bei € 18,50-22 liegt,,ist dieser Stundensatz mit Sicherheit angemessen kalkuliert.

 

Abrechnung auf Stundenbasis ist auch bei vielen Heilpraktikern für Psychotherapie üblich.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem (Zeit-) Aufwand der Behandlung und ggf. dazu notwendiger Vorbereitung / Nachbereitung, ggf. zzgl. Materialkosten.

 

Mögliche Zusatzkosten zum Behandlungshonorar:

 

Ggf. fallen weitere Zusatzkosten an, z.B. für

  • die Durchführung diagnostischer Tests
  • Verbrauch von entsprechendem Diagnostik-Material
  • Behandlungs-Material
  • Fremdlaborleistungen

 

Falls ich Materialkosten für medizinisch notwendige Behandlungen berechne, stelle ich sie i.d.R. zum Selbstkostenpreis in Rechnung.

 

Für die Behandlung notwendige Medikamente werden i.d.R. durch Sie als Patient in der Apotheke erworben (die Rezepte können ggf. Ihrer  Krankenkasse zwecks Erstattung vorgelegt werden).

 

Ggf. notwendige Fremd-Laboruntersuchungen durch ein externes medizinisches Labor (Blutuntersuchungen etc.) werden i.d.R. direkt vom Labor mit Ihnen abgerechnet.

Diese ggf. anfallenden Kosten zählen nicht zu meinen Leistungen und müssen von Ihnen separat beglichen werden.

Zu meinen Leistungen zählt hier z.B. die von mir durchgeführte Blutentnahme zur Probengewinnung für die Diagnostik und wird ggf. von mir liquidiert.

 

Kosten und Honorare für bestimmte Therapiemethoden

werde ich zukünftig auf der Seite Beispiele Behandlungskosten veröffentlichen.

 

 

Honorare für ästhetische Behandlungen

 

Kosten und Honorar für ästhetische Behandlungen finden Sie auf der Seite

 

Preise ästheteiche Behandlungen

 

bzw. auf meiner speziellen Ästhetik-Homepage www.medical-aesthetic-aachen.de.

 

Einige Beispiele für Behandlungskosten nach GOÄ bzw- GeBüH

finden Sie auf der nachfolgenden Seite:

 

Beispiele Behandlungskosten GOÄ / GebüH

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