Hinweis zu meinen Preisen für ästhetische Behandlungen:
Ich nenne Ihnen unten ungefähre Preis-Angaben für meine Behandlungen, kalkuliert in Anlehnung an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Der endgültige Behandlumgspreis ergibt sich aus der Art der Behandlung, dem Behandlungsaufwand (bzw. Zeitbedarf) und den Kosten für das benötigte Material
Je nach verwendetem Materialbedarf, Aufwand und Größe der behandelten Region können die Kosten sowohl höher als auch geringer sein.
Die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für Ihre individuelle Behandlung besprechen und vereinbaren wir vor der jeweiligen Behandlung.
Kosten (m)einer heilpraktischen Beratung vor einer Behandlung:
Die Pflicht-/ bzw. Erstberatung / Untersuchung zu ästhetischen Behandlungen
berechne ich je nach Aufwand,mit ca./ab € 25-50,
Vor einer ästhetischen Behandlung ist eine solche detaillierte Beratung und Aufklärung (rechtlich) Pflicht und darf nicht kostenlos angeboten werden.
Kurze Informationen über Methoden und Preise sind kostenfrei.
Hinweise zur Bezahlung der Leistungen:
Die voraussichtlichen vereinbarten Behandlungskosten sind in der Regel in bar am Behandlung zu entrichten, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. (Zahlungsmöglichkeit mit ec-Karte ist in Vorbereitung)
Ich werde den Materialbedarf und Behandlungszeit vor einer Behandlung realistisch und ggf. eher großzügiger veranschlagen als zu knapp.
Besser, wir benötigen weniger Material und es wird ggf. günstiger für Sie als Patient/in, als dass umgekehrt eine Nachzahlung für Sie fällig wird.
Sollte sich während der Behandlung jedoch trotz guter Planung und Abschätzung doch ein unerwartet notwendiger Mehrbedarf ergeben, sind die Mehrkosten zu den vorab vereinbarten Behandlungskosten nach der Behandlung i.d.R. in bar zu begleichen.
Sollte während der Behandlung durch den Wunsch der Patientin / des Patienten nach einer erweiterter Behandlung ein höherer Material- und.Zeitbedarf entstehen, so sind die Mehrkosten zur vorherigen Vereinbarung ebenfalls nach der Behandlung i.d.R.. in bar zu entrichten.
Honorare für ästhetische Behandlungen sind in der Regel privat zu begleichen.
Krankenkassen übenehmen ästhetische Behandlungen üblicherweise nicht.
Ausnahmen mag es ggf. auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse bei medizinisch begründeten Behandlungen geben.
Je nach Art der Behandlung und notwendigem Behandlungsmaterial werde ich mir erlauben, eine Anzahlung auf das zu bestellende Material zu berechnen.
Je nach geplantem Behandlungsumfang müsste ich andernfalls zu sehr in Vorleistung treten und würde bei Absage der Behandlung durch den Patienten oder Nichterscheinen auf den teils nicht unerheblichen Kosten sitzenbleiben.
Ich bitte für diese Regelungen um Verständnis, sie sind jedoch i.d.R. üblich im Bereich der ästhetischen Behandlungen..
|
|
|