Die Behandlung von Infektionskrankheiten darf von Heilpraktikern nur unter Berücksichtigung der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes durchgeführt werden.
Bestimmte Krankheiten bzw. bestimmte Erreger sind meldepflichtig und/oder dürfen nur von Ärzten behandelt werden.
Es gibt aber viele Infektionskrankheiten, die von Heilpraktikern behandelt werden dürfen, z.B. leichtere Atemwegsinfektionen oder Magen-Darm-Infektionen.
Hier können oft phytotherapeutische Therapien eingesetzt werden (Inhalationen, Tees etc.)
Nicht behandelt werden dürfen z.B. Masern oder Diphterie, oder sexuell übertragbare Infektionskrankheiten.
Auf jeden Fall ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht je nach Art und Schwere und Verlauf der Erkrankung eine Überweisung an einen Arzt zu beachten, auch wenn die Infektionskrankheit durch einen Heilpraktiker behandelt werden darf, z.B. falls doch eine Verordnung eines Antibiotikums angezeigt ist (Beipiel: bakterielle Zweitinfektion bei einem zuerst "banalen" viralen Infekt)
Ich selbst habe lange im Bereich Infektionskrankheiten gearbeitet.
Meinen Möglichkeiten entsprechend werde ich hier heilpraktisch tätig sein wollen.
Einige Beispiele von Infektionskrankheiten finden Sie in Kürze auf der Seite Krankheitsbilder Infektionskrankheiten.
Infektionskrankheiten
Text, Photos & Bilder (c) Dr. Martin Hoßfeld Heilpraktiker Aachen / Herzogenrath
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