Die Behandlung von Infektionskrankheiten durch Heilpraktiker ist möglich,
jedoch müssen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes beachtet werden.
Bestimmte Krankheiten bzw. bestimmte Erreger dürfen nur von Ärzten behandelt werden! Bestimmte Krankheiten sind meldepflichtig nach dem InfSchG.
(Ganz aktuell gilt das z.B. für das COVID-19 Virus (Corona))
Viele häufige Infektionskrankheiten dürfen jedoch von Heilpraktikern behandelt werden, z.B. "übliche" (leichtere) Atemwegs- oder Magen-Darm-Infektionen.
Hier können oft phytotherapeutische Therapien eingesetzt werden
Auf jeden Fall ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht je nach Art und Schwere und Verlauf der Erkrankung eine Überweisung an einen Arzt zu beachten, auch wenn die Infektionskrankheit durch einen Heilpraktiker behandelt werden darf, z.B. falls doch eine Verordnung eines Antibiotikums angezeigt ist (Beipiel: bakterielle Zweitinfektion bei einem zuerst "banalen" viralen Infekt)
Ich selbst habe lange im Bereich Infektionskrankheiten gearbeitet.
Meinen Möglichkeiten entsprechend kann und darf ich hier heilpraktisch tätig sein.
Infektionskrankheiten
Text, Photos & Bilder (c) Dr. Martin Hoßfeld Heilpraktiker Aachen / Herzogenrath
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