Jeweils neu erworbene Zertifikate und besuchte Fortbildungen lesen Sie im Blog oder auf der Seite Zertifikate.
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Meldungen, welche die Praxis an sich betreffen.
April 2023
Neue Adresse
Straßburger Str. 32
52477 Alsdorf
April 2023
Teilnahme Fortbildung YCF Krav Maga Female Instructor
Januar 2023
Abschluß Krav Maga Full Civil Instructor Ausbildung & Lizenz der Krav Maga Academy Braunschweig
Abschluß Krav Maga Basic Instructor YCF You Can Fight Krav Maga Köln,
Fortsetzung Ausbildung Full Civil Instructor YCF 2023
2022
Abschluß Fortbildungen
Fitness-Trainer Krankheitsbilder Gesundheitssport / medical Fitness Trainer
Fitness-Trainer Koordinations- Training
Fitness-Trainer Seilzug-Freihantel-Trainer
Ernährungsberater (allg. / Fitness)
Juli 2021
Endlich können nach den Coronaeinschränkungen auch meine Seminare an der Parcelsus Heilpraktikerschule Aachen bzw. Mönchengladbach starten.
Eine Aufstellung der mit mir als Dozent geplanten Seminare finden Sie im Menüpunkt links
an 2021
Bzgl. Corona: Keine Änderung, die Praxis ist auch im verschärften Lockdown weiterhin geöffnet.
Nov 2020
Die Praxis ist im aktuellen Lockdown weiterhin geöffnet, als reine Terminpraxis unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln.
Landesregierung NRW: Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich
März 2020
Aus dem Newsletter des BDH entnahm ich heute folgende Klarstellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bzgl. der aktuellen Situation Corona und der Tätigkeit von Heilpraktikern: „Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich. Die Richtlinien und Empfehlungen des RKI sollten dringend beachtet werden, ebenso die allgemeine Empfehlung – soweit möglich – Termine z.B. zu verschieben o.ä.“ - Das bedeutet: Ich darf meine Praxisnicht nur weiterhin geöffnet halten, meine Tätigkeit zählt auch zu den in der aktuellen Situation unerlässlichen Versorgung der Menschen. Ich freue mich, das zur Kenntnis nehmen zu können und werde es entsprechend umsetzen.
Text, Photos & Bilder (c) Dr. Martin Hoßfeld Heilpraktiker Aachen / Herzogenrath
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