Als Heilpraktiker mit Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde sehe ich mich u.a. als eine der möglichen ersten Ansprechpartner für Menschen mit Beschwerden und Erkrankungen, egal welcher Art, ob körperlich oder auch seelisch, oder für Menschen, die allgemein heilkundlich Beratung, Rat & Hilfe suchen bzw.Erkrankungen vorbeugen möchten.
Meine heilpraktische Tätigkeit sehe ich daher u.a. als ein Angebot einer heilkundlichen (Basis-) Betreuung und Versorgung.
Ich sehe diese Tätigkeit vom Ansatz her ähnlich, wie es im ärztlichen Bereich wahrscheinlich einem Teil der Tätigkeit eines praktischen Arztes, Hausarztes oder Allgemeinmediziners entsprechen würde, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen für Heilpraktiker, also spezifischen heilpraktischen Möglichkeiten, aber auch klaren rechtlichen Einschränkungen, wie z.B. Tätigkeiten, die nur Ärzten vorbehalten sind, oder die Verwendung oder Verordnung bestimmter Medikamente.
Neben dieser allgemeinen Heilpraktik gibt es einige Spezialgebiete, auf denen ich tätig bin bzw. vertieft tätig werden möchte, wie Ayurveda oder Onkologie (begleitend).
Hierbei muß ich berücksichtigen, dass für mich als Heilpraktiker bei Diagnose- und Therapie-Möglichkeiten gesetzliche Einschränkungen gelten, dafür aber auch andere Möglichkeiten offen stehen.
Gewisse Diagnosemöglichkeiten & Therapieverfahren sind nur Ärzten erlaubt (z.B. Röntgen, Chemotherapien), für andere Verfahren muß man (auch) Heilpraktiker sein (z.B. teils Ayurveda, TCM)
Die medizinische Sorgfaltspflicht gebietet mir, dass ich z.B. Patienten umgehend an einen (Fach-) Arzt oder eine Klinik weiterleite, falls es angezeigt und notwendig ist.
Das gilt neben gewissen Notfällen besonders für Situationen, in denen ich als Heilpraktiker gesetzlich nicht befugt bin, zu behandeln (z.B. div. Infektionskrankeiten, Zahnheilkunde) oder die Diagnosetechnik nicht ausüben darf (z.B. Röntgen), aber auch für medizinische Fachgebiete, über die ich aufgrund meiner Ausbildung nicht genügend Kenntnisse besitze, um fachkundig genug und verantwortungsvoll im Sinne der Sorgfaltspflicht handeln zu können (z.B. Chirurgie, Augenheilkunde).
Wenn Sie das erste Mal zu mir kommen, werde ich Sie im Rahmen einer ausführlichen Anamnese befragen und danach (körperlich) untersuchen, um ein möglichst genaues Bild über Ihre Gesundheit bzw. Beschwerden zu erhalten.
Das ist notwendig, um eine korrekte Diagnose zu erstellen und heilkundlich verantwortungsvoll handeln zu können.
Mitunter sind weitere Untersuchungen wie Laboruntersuchungen nötig oder auch spezielle Untersuchungen, für die ich Sie ggf. zu Spezialisten überweisen muß.
Falls Sie Zeit finden vor Ihrem Besuch, bitte ich Sie als Vorbereitung dazu,
zusammenzustellen, welche Medikamente Sie ggf. einnehmen, welche Krankheiten Sie hatten (z.B. Kinderkrankheiten, schwere Krankheiten, chronische und akute Beschwerden, immer wiederkehrende Krankheiten...), welche Operationen Sie hatten, welche Allergien oder Unverträglichkeiten bestehen, welche Krankheiten in Ihrer Familie (häufiger) vorkommen (Allergien, Diabetes, Krebserkrankungen,...)
Dazu können Sie sich gerne meinen Patienten-Fragebogen und ggf. weitere für Sie passende Infoblätter durchlesen und nach Möglichkeit vorab ausfüllen.
Falls Sie keine Zeit vorab dazu haben, ist das kein Thema, wir gehen die Fragen sowieso im Rahmen der Anamnese im Erstgespräch zusammen durch, um alle wichtigen Punkte abzuklären, die für eine Diagnose und Behandlung wichtig sind.
Hier finden Sie die genannten Informationen & Infoblätter,
die vor einem Erstbesuch wissenswert oder hilfreich sein könnten.
(teils sind die Formlare und Infoblätter noch in Vorbereitung)
Zur Vorbereitung Ihres Besuchs wäre es außerdem hilfreich,
wenn Sie bisher erhobene medizinische Laborwerte oder ggf. auch Befunde mitbringen könnten, falls sie Ihnen von Ihren vorhergehenden Besuchen bei Ihrem Hausatzt, Fachärzten oder anderen Heilpraktikern zur Verfügung stehen sollten.
Ich erhalte so eine Übersicht z.B. über den Verlauf Ihrer Laborwerte.
Der zeitlich dokumentierte Verlauf Ihrer Laborwerte, Ultraschallbefunden, Röntgen etc. kann für mich hilfreich sein für mein weiteres Vorgehen in Anamnese, Diagnose, Untersuchung und Befundung Ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation, aufgrund der Sie mich aufsuchen.
Gerne kooperiere ich hierbei auch mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt, um die bestmögliche Betreuung und Behandlung für Sie zu ermöglichen.
Organisatorisch bitte ich Sie, wenn immer möglich,
einen Termin für einen Besuch oder Hausbesuch auszumachen.
Es kann sonst vorkommen, dass ich gerade in einer (länger dauernden) Behandlung bin, die ich schlecht unterbrechen kann, oder aufgrund eines Hausbesuchs nicht in der Praxis bin und Sie vor geschlossener Praxistür stehen.
Sie müßten dann unnötig warten, da ich Ihnen nicht umgehend zur Verfügung stehen kann. Das möchte ich möglichst für Sie vermeiden.
Notfälle haben natürlich Vorrang.
Aber wie an anderer Stelle schon geschrieben:
Bei schwerwiegenden Notfällen (Verdacht auf Herzinfarht, Schlaganfall, Schock,, schwerer Asthma-Anfall o.ä.) rufen Sie bitte auch gleich einen Notarzt oder Rettungsdienst an.
Als Heilpraktiker habe ich nicht alle ggf. notwendigen Notfallmedikamente zur Verfügung, nicht die Ausbildung eines spezialisierten Notarztes und nicht die Geräte-Ausstattung eines Notarzt- oder Rettungswagens.
Wenn ich erst zu Ihnen komme und dann erst einen Notarzt rufen muß, weil ich mit meinen Mitteln nicht ausreichend helfen kann, ist u.U. wertvolle Zeit vergangen, die bei einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt entscheidend sein kann. Da geht es u.U. um Minuten...
Ggf. rufe ich gerne einen Notarzt für Sie, falls aus unserem Telefonat klar wird, dass ein Notfall vorliegt.
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