Ästhetische Medizin & Heilpraktik

minimalinvasive "sanfte" Schönheitsmedizin

Hyaluron - Fadenlifting - Lipolyse

Faltenbehandlung - Regeneration - Fettdepots - Lipome

Anti-Aging - Vitalisierung - Straffung - Haarausfallbehandlung

Ästhetische Behandlungen für ein gutes Aussehen

sind mehr und mehr gewünscht,

aus privaten oder auch aus beruflichen Gründen.

 

Diese Behandlungen sind zudem längst nicht mehr nur bei Frauen gefragt.

 

Auch mehr und mehr Männer nehmen ästhetische Behandlungen in Anspruch.

Gründe für solche Behandlungen können rein privater Natur sein wegen des Wunsches (und dem damit vebundenen positiven Gefühl) nach einem (noch) schöneren, frischerem, jüngerem oder ansprechenderen Aussehen und gut aussehender Haut.

 

Oft besteht neben der Glättung von Fältchen und Falten auch der Wunsch nach besonders schön geformten Lippen oder auch nach Beseitigung kleinerer Fettpölsterchen.

 

Ästhetische Behandlungen werden aber auch durchaus aus beruflicher Motivation in Anspruch genommen, weil je nach Tätigkeit oder Position ein gewisses optisches Erscheinungsbild gefragt ist oder von Vorteil sein kann.

 

Ein ansprechendes, schönes, junges, gesundes, fittes oder frischeres Aussehen für sich selbst privat oder auch durch berufliche Gründe (wie Mode, Film, etc.) ist für viele Leute wichtig.

Anti-Aging ist ein aktuelles Thema aber auch vorbeugende Behandlungen schon in jüngerem Alter sind inzwischen häufig gefragt.

Inzwischen ziehen sich Wünsche nach ästhetischen Behandlungen durch quasi alle Altersklassen.

 

Es gibt natürlich nicht nur die rein ästhetisch/kosmetischen Motivationen für eine ästhetische Behandlung, sondern auch medizinische Gründe für optische Korrekturen.

 

Nach Verletzungen und Unfällen, durch Krankheiten bedingt kann es angezeigt sein, eine ästhetische Behandlung durchzuführen.

Auch durch seelisch-psychische Umstände bedingt kann eine ästhetische Behandlung angezeigt sein.

Beispiele sind z.B. Lipome an ungüstigen Stellen, Lipödem, Haarausfall, Narben, Aknenarben, sehr abstehende Ohren.

 

Manche der ästhetischen Behandlungsmethoden stammen ursprünglich aus rein medizinischen Indikationebereichen bzw. werden auch dort verwendet:

PRP Plasmatherapie oder auch hochreine Hyaluronsäure wird in anderer Indikation u.a. in der Sportmedizin, Zahnmedizin, Orthopädie und Traumatologie z.B. bei Sportverletzungen, Sehnen- und Muskelverletzungen oder auch zur Verbesserung der Wundheilung oder Knochenaufbau eingesetzt.

Die Injektionslipolyse kommt ursprünglich aus der Notfallmedizin zur Behandlung einer oft tödlich endenden Fettembolie z.B. nach Knochenbrüchen.

 

Es gibt verschiedene Behandlungsmethoden der ästhetischen Medizin,

von denen ich einige in meiner Praxis für Heilpraktrik in Herzogenrath-Kohlscheid

bei Aachen anbieten darf.

 

Dazu zählen die "soften" ästhetischen Behandlungen wie gezielte und generelle (bioremodeling) Faltenbehandlungen und Faltenunterspritzungen mit Hyaluron,

Fadenlifting, PRP-Plasmatherapie (Vampirlifting) oder Lipolyse (Fett-weg Spritze) sowie ästhetische Mesotherapie und allgemeines Anti-Aging.

 

Wie oft muss eine Behandlung durchgeführt werden, damit man einen Effekt sieht?

 

Mitunter kann 1 Behandlung schon viel bewirken, aber bei den meisten Behandlungen müssen Sie mit 3 oder mehr Behandlungsterminen rechnen.

Bei Haluronunterspritzungen hat man einen Soforteffekt schon bei der 1. Behandlung, trotzdem können Nachbehandlungen notwendig sein für einen optimalen Erfolg.

Bei Lipolyse, PRP, PDO Fadenlifting und manchen mesotherapeutischen Behandlungen kann es je nach Ansprechen des Patienten und Behandlungsart auch Wochen dauern und mehrere Behandlungen erfordern, bis man einen Effekt sieht.

Wie bei jeder medizinischen Behandlung kann es auch bei ästhetischen Behandlungen sein, dass eine Behandlung nicht oder nicht ausreichend andpricht. Jeder Körper reagiert individuell anders.

Daher kann man medizinisch als Behandler keine Behandlungsgarantie bzw. Versprechen auf einen Behandlungserfolg geben, rechtlich darf man das auch nicht!.

 

Nachfolgend finden Sie ein Auflistung und Verlinkung zu den Homepageseiten mit weiteren Beschreibungen der Methoden ästhetischer Medizin bzw. deren "Einsatzgebieten".

Methoden an ästhetischen Behandlungen:

 

 

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen,

dass einige in der ästhetischen Medizin verwendeten Methoden bzw. verwendete Wirkstoffe bewährte Methoden bzw. Wiorkstoffe aus anderen Therapiegebieten sind, z.B. der Orthopädie, Dermatologie, Sportmedizin oder Notfallmedizin.

Im Bereich der ästhetischen Medizin werden diese Methoden und Wirkstoffe mitunter "off-label" eingesetzt werden, d.h. außerhalb der offiziell zugelassenen Indikationsbereiche.

Das gilt z.B. für die Injektionslipolyse, die aus der Notfallmedizin stammt.

Off-label-Verwendungen etablierter sicherer Methoden oder Arzneimittel sind in der Medizin nicht unüblich, besonders bei neuen bzw. schwierig zu behandelnden oder seltenen Krankheiten, für deren Therapie mit Verfahren oder Medikamenten es oft (noch) keine klinischen Studien zwecks Zulassung gibt.

Es bedarf bei solchen Anwendungen jedoch einer noch gründlicheren Aufklärung der Patienten und einer schriftlichen Einwilligung zur Behandlung.

Bei einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung, wie oft in der ästhetischen Medizin, sollte sowieso eine schriftliche Einverständniserklärung zur Behandlung vorliegen.

 

 

Welche Regionen können behandelt werden?

 

Was kann mit diesen Methoden behandelt bzw. bewirkt werden?

 

Genauere Informatonen erhalten Sie auf den betreffenden Seiten dieser Homepage, aber hier  im kurzen Überblick:

 

 

 

  • Prävention gegen Hautalterung (PRP, Mesotherapie)

 

  • Zerklüftete Haut, z.B. nach Fettabsaugung, Lipödem (Lipolyse, PRP, Fadenlifting)

 

Gesicht (Kinn, Doppelkinn, Hals), Rücken, Beckenkamm/Hüfte, Obebauch, Unterbauch, Oberschenkelinnenseite, Reiterhosen, love-hips, Gesäßfalte, Knie

 

 

 

 

 

HINWEIS / Kommentar bzgl. der Konsequenzen aus dem GSAV:

 

Im Zuge des neuen Gesetzes zur Sicherheit in der Arzneimittelsorgung GSAV, welches am 16.8.2019 in Kraft getreten ist, wird die Eigenblut-Therapie durch Heilpraktiker durch die kombinierten Änderungen im TFG und AMG eingeschränkt bzw. untersagt.

 

Laut der Info auf verschiedenen Webseiten stellt sich der Sachverhalt nach meinen Recherchen wahrscheinlich so dar:

 

Im Rahmen des Transfusionsgesetz sind Blutentnahmen, die rechtlich als Blutspende anzusehen sind, nur noch Ärzten vorbehalten.

 

Im Rahmen des AMG ist es Heilpraktikern nicht gestattet, ohne Genehmigung verschreibungspflichtige Arzneimittel herzustellen. Das war schon immer so und ist normalerweise auch kein Problem, da Heilpraktiker in der Regel bis auf Ausnahmeregelungen für bestimmte Notfallmedikamente keine verschreibungspflichtigen Medikamente verwenden oder herstellen.

 

Eine Ausnahme im AMG für HPs stellte bisher die anzeigepflichtige Herstellung bzw. Verwendung von Bliut und Blutprodukten im Rahmen von Eigenbluttherapien dar, z.B. homöopathische Eigenblutbehandlungen, ozonisiertes Eigenblut etc.

 

Blutprodukte als Arzneimittel zur medizinischen Anwandung am Menschen (oder Tiee) sind nach Inkrafttreten des GSAV verschreibungspflichtig und deren Herstellung damit genehmigungspflichtig und nicht nur anzeigepflichtig.

 

Im TFG gab es bisher die Ausnahme homöopathischer Eigenblut-Zubereitungen, Reinjektion von nativem Eigenblut wurde seit vielen Jahren durchgeführt und die Durchführung durch HPs stellte bis zum Beginn der Diskussion über eine Neuinterpretation des TFG 2018 kein Problem dar

 

Eigenbluttherapien oder Vampirlifting mussten wie geschrieben bisher bei der entsprechenden Behörde lediglich angezeigt werden, waren jedoch nicht genehmigungspflichtig. Das wurde jetzt geändert.

 

Eigenblut-Therapie und Eigenbliutherapie unter Zusatz von Ozon oder Medikamenten etc. führe ich in meiner Praxis nicht durch, das Thema ist also für mich nicjt relevant, letztere Methoden wären aber wohl auf jeden Fall eine Arzneimittelzubereitung und damit wohl unzulässig nach aktuellem Stand.

 

Wie die Behörden das GSAV genau umsetzen werden, bleibt abzuwarten.

Von den Heilpraktikerverbänden wird weiterhin um einen Erhalt der Erlaubnis zur Durchführung von Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker gekämpft.

 

Seitens mindestens eines Fachanwaltes werden laut Homepage die Regelungen bzw. Konsequenzen aus dem GSAV kritisch betrachtet und wohl auch rechtlich geprüft.

Dazu gehört z.B. auch die Frage, ob bzw. inwieweit reines Eigenblut zur Reinjektion sowie PRP als Blutbestandteil als Herstellung eines (verschreibungspflchtigen) Medikaments zur medizinischen Anwendung in/am Menschen anzusehen ist und damit auch z.B. die PRP-Behandlung unter Arztvorbehalt fällt bzw. für HPs genehmigungspflichtig wird.

 

Ob das PRP als Vampirlifting als ästhetische nicht medizinisch notwendige "med. kosmetische" Behandlung (nicht als Arzneimittel-Anwendung) auch unter diese Regelung fällt, ist meiner Ansicht nach auch nicht ganz klar bzw. die genaue rechtliche Klärung noch abzuwarten.

 

Ich würde mich freuen, wenn das GSAV bzw. TFG und AMG soweit korrigiert wird, dass Heilpraktiker weiterhin Eigenblut und PRP uneingeschränkt als naturheilkundliche Methode anwenden dürfen (wobei PRP in der Orthopädie, Sportmedizin und anderen Bereichen der Schulmedizin inzwischen etabliert ist) bzw .PRP im ästhetischen Bereich als "medizinisch kosmetische" Methode weiterhin einsetzen.

Das diese Methoden sicher und nicht patientengefährdens sind, ist langjährig gezeigt worden (korrekte hygienische medizinische Arbeitaweise vorausgesetzt)

Bildnachweis 1&1 Homepage Paket

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© Dr. Martin Hoßfeld, Heilpraktiker, Aachen / Alsdorf

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