Preisorientierung für ästh. Behandlungen

Aktuelle Preise im Hauptmenü unter  "Preise f. ästh. Beh."

Die Preise für ästhetische Behandlungen sind abhängig von der Art und Menge des verbrauchtem Material (Hyaluron, Fäden, PRP Röhrchen, Wirkstoffe,...) sowie von

der Behandlungsmethode bzw. Methodenkombination und der benötigten Zeit.

 

Wenn Sie die üblichen Preise betrachten, werden Sie feststellen, dass in der Regel ein Honorar ab ca. € 250-500 verlangt wird. Manche Behandlungen können etwas günstiger sein, andere Behandlungen sind deutlich aufwendiger und teurer.

 

 

Wie kommen die Preise zustande?

 

Beispiel Hyaluron-Unterspritzungen:

 

1 ml Hyaluronsäure zur Unterspritzung kostet bei qualitativ hochwertigen Herstellern mindestens € (100-) 120 zzgl. MwSt, also um € 150/Spritze.

Manche Präparate sind noch teurer, je nach Verwendungsart und Vernetzungsgrad des Hyalurons.

Bei wenigen kleineren Fältchen oder Lippenkonturierung reicht 1 ml oft aus.

Bei der Behandlung größerer Gesichtsbereiche oder stärkerer Falten wird man sicher mehr als eine Hyaluronspritze benötigen. Allein die Materialkosten für Hyaluron liegen dann schon bei € 250-300.

Zu den Hyaluronkosten kommen noch die üblichen Verbrauchsmaterialien für eine Behandlung und sonstige Basiskosten sowie das Behandlungshonorar.

 

Allein aufgrund dieser Materialkosten für gute Behandlungsprodukte sollten Sie bei sehr günstigen Angeboten daher wachsam sein.

 

Ich nenne Ihnen unten die Basispreise für meine Behandlungen.

 

Je nach benötigtem Materialbedarf, Zeitaufwand und behandelter Region können die Kosten jedoch auch höher ausfallen.

 

Die voraussichtlich zu erwartenden Kosten besprechen und vereinbaren wir vor der Behandlung.

 

Die voraussichtlichen Kosten sind i.d.R. vor der Behandlung in bar zu entrichten.

 

Ich werde den Materialbedarf und Behandlungszeit vor einer Behandlung eher großzügiger veranschlagen als zu knapp.

Besser, wir benötigen weniger Material und es wird ggf. günstiger für Sie als Patient/in,  als dass umgekehrt eine Nachzahlung für Sie fällig wird.

 

Sollte sich während der Behandlung jedoch trotz guter Planung und Abschätzung doch ein unerwartet notwendiger Mehrbedarf ergeben, sind die Mehrkosten zu den vorab vereinbarten Behandlungskosten nach der Behandlung i.d.R. in bar zu begleichen.

 

Sollte während der Behandlung durch den Wunsch der Patientin / des Patienten nach einer erweiterter Behandlung ein höherer Material- und.Zeitbedarf entstehen, so sind die Mehrkosten zur vorherigen Vereinbarung ebenfalls nach der Bahndlung i.d.R.. in bar zu entrichten.

 

Honorare für ästhetische Behandlungen sind in der Regel privat zu begleichen.

 

Krankenkassen übenehmen ästhetische Behandlungen üblicherweise nicht.

Ausnahmen mag es ggf. auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse bei medizinisch begründeten Behandlungen geben.

 

Die Kosten für ästhetische Behandlungen sind je nach Behandlungsart allein schon durch die verwendeten hochwertigen Materialien in einem höheren Preissegment als z.B. Akupunktur oder Massagen aus dem rein heilkundlichen Bereich, die kaum oder wenig kostenintensives Behandlungsmaterial benötigen.

 

Dazu kommt, dass ästhetische-medizinische Behandlungen aus der Sicht der Finanzämter meist keine Heilbehandlungen sind und damit als MwSt.-pflichtig angesehen werden.

 

Zu einer ästhetschen Behandlung gehört wie zu jeder Behandlung auf jeden Fall eine ausreichende umfassende medizinisch/heilpraktische Beratung.

Nach dieser Beratung (und anschließender Patientenaufklärung) können Sie bzw. wir entscheiden, ob und falls ja welche ästhetische Behandlung durchgeführt werden soll.

 

Diese ästhettisch-heilpraktische Erstberatung berechne ich wie übliche heilpraktische Beratungsgespräche je nach Dauer und Umfang auf der Grundlage privater Abrechnung

zwischen € 25 - € 50.

 

Ein kurzes reines Infogespräch über die Methoden ästhetischer Behandlungen und deren voraussichtliche Kosten, auch telefonisch, ist kostenfrei.

 

Die Kosten der persönlichen ästhetischen Beratung zur Behandlung können ggf. (anteilig) auf den Preis einer Behandlung angerechnet werden.

 

Zu jeder Behandlung selbst gehört eine detaillierte Patientenaufklärung

über die Behandlungsmethode, verwendete Materialien, zu erwartende Wirkung der Behandlung und mögliche Nebenwirkungen.

Diese Patienten-Aufklärung ist Pflicht und wird natürlich nicht extra berechnet.

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Je nach Art der Behandlung und notwendigem Behandlungsmaterial werde ich mir erlauben, eine Anzahlung auf das zu bestellende Material zu berechnen.

 

Je nach geplantem Behandlungsumfang müsste ich andernfalls zu sehr in Vorleistung treten und würde bei Absage der Behandlung durch den Patienten oder Nichterscheinen auf den teils nicht unerheblichen Kosten sitzenbleiben.

 

Das voraussichtliche Honorar inkl. Materialkosetn ist üblicherweise vor der Behandlung in bar zu entrichten, es sei denn, es ist in Ausnahmefällen eine andere Zahlungsweise vereinbart.

 

Sollte sich während der Behandlung herausstellen, dass unerwartet oder durch Patientenwunsch während der Behandlung mehr Material benötigt bzw. gewünscht wird, als vorausgesehen und vereinbart, so wird diese Situation während der Behandlung besprochen und die Differenz zur geleisteten Vorauszahlung ist nach Ende der Behandlung zu entrichten.

 

Ich bitte für diese Regelungen um Verständnis, sie sind jedoch i.d.R. üblich im Bereich der ästhetischen Behandlungen..

Orientierungs-Preise für Behandlungstechniken  (jeweils 1 Behandlungstermin)

 

Behandlungs-Kombinationen sind möglich bzw. sinnvoll.

 

Die jeweils aktuell gültigen Preise sehen Sie auf der Seite

 

Preise für ästhetische Behandlungen im Hauptmenu dieder Homepage.

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© Dr. Martin Hoßfeld, Heilpraktiker, Aachen / Alsdorf

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